Wenn ein Thema die digitale Welt in den letzten Tagen und Wochen besonders umtreibt, dann ist dies wohl Artikel 13 der Urheberrechtsreform der Europäischen Union. Auch in unserem Verein gibt es einen konstruktiven und leidenschaftlich geführten Austausch zu den Regelungen, welche das EU-Parlament am 23.03.2019 zu beschließen gedenkt. Doch was sagt dieser Artikel 13 eigentlich aus? Zusammengefasst kann man sagen, dass durch diese Reform von Betreibern “kommerzieller Plattformen, über die Inhalte in größerer Menge geteilt” werden, mit den jeweiligen Rechteinhabern der geteilten Inhalte Lizenzvereinbarungen schließen müssen. Dabei müssen die Betreiber auch dafür Sorge tragen, dass “nicht-lizenzierte” Inhalte nicht auf deren Seite gelangen. Andernfalls würden die Betreiber für diesen Verstoß gegen das Urheberrecht haftbar gemacht. Die bedeutet faktisch, dass die bislang bestehende Regelung, dass ein Betreiber erst dann haftbar zu machen ist, wenn er Kenntnis von einem Rechtsverstoß durch einen Nutzer auf seiner Plattform hat nun so abgeändert wird, dass der Betreiber immer haftbar zu machen wird, wenn ein Nutzer einen Rechtsverstoß auf dessen Plattform begeht – von der ersten Sekunde an.
Dies ist auch der Grund, warum das Wort “Upload-Filter”, welcher in der Reform in keiner Silbe benannt ist, immer wieder bemüht wird. Technisch dürfte ein entsprechender Schutz vor dem Hochladen von nicht-lizenzierten Inhalten einzig und allein durch Upload-Filter möglich sein. Dazu unser Mitglied Christian F. “Wie kommen die Parlamentarier darauf ein Gesetz zu verabschieden, ohne eine Idee zu haben, wie so etwas technisch umgesetzt werden soll?”. Weiter gibt er zu bedenken, dass solch ein massives Softwareprojekt “für viele kleine und mittelgroße Plattformen nicht möglich sei”. Mit Lukas B. schlägt ein weiteres Vereinsmitglied in diese Kerbe und meint, dass hier “die Stärkeren vor den Schwächeren geschützt werden”.
Obwohl der Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD klar regelt, dass man sich gegen Upload-Filter aussprechen wolle, so stimmte die Regierung in Brüssel doch für diese Regelung und machte somit den Weg für eine derartige Gesetzgebung frei. Nun muss natürlich auch erwähnt werden, dass die Abstimmung des EU-Parlamentes am 23.03.2019 noch bevor steht, jedoch fühlen sich viele Nutzer des Internets in Deutschland von ihrer Regierung nicht gut vertreten und haben Sorge, dass im Falle einer Annahme der Reform viele kleinere Plattformen schließen müssen und im Internet eine “Zensur der Konzerne” entstehen könnte.
Unser Verein unterstützt grundsätzlich die Idee, dass das geistige Eigentum der Künstler geschützt werden muss, jedoch darf dies nicht auf Kosten der individuellen Freiheit gehen und erst recht niemandem das Recht geben die freie Meinungsäußerung nach eigenen Maßstäben einzuschränken.
Vor diesen Hintergründen, sowie vor dem Hintergrund der mehr als nur fragwürdigen technischen Machbarkeit einer “Echtzeitkontrolle von Uploads” kann unser Verein sich an dieser Stelle nur gegen die Umsetzung dieser Urheberrechtsreform aussprechen. Der Prozess der Lizenzierung selbst erscheint unserem Verein ebenfalls sehr bürokratisch und nahezu nicht umsetzbar zu werden. Viele kleinere Künstler könnten gar nicht mehr berücksichtigt werden und somit den größten Teil ihrer medialen Aufmerksamkeit verlieren, während so oder so schon erfolgreiche Künstler sich über immer weniger Konkurrenz freuen dürfte. Das Gut der Meinungsfreiheit und der Schutz der Künstler liegt unserem Verein am Herzen, weshalb wir den Gedanken des Urheberrechts – gerade auch im Internet – begrüßen. Mit der in Artikel 13 geplanten Umsetzung jedoch haben kleine Künstler einen erheblichen Schaden zu erwarten und die Meinungsfreiheit im Internet wird in die Hände großer Konzerne gegeben, während kleineren Plattformen die Luft abgeschnürt wird.